Angebot & Honorar
Menschen kommen mit sehr unterschiedlichen Anliegen in die Psychotherapie. Hier finden Sie die Themen, mit denen ich in meiner Praxis arbeite. Die Liste ist nicht abschließend: Wenn Ihr Anliegen nicht dabei ist, sprechen Sie mich gerne an.

Erstgespräch
Das Erstgespräch ist ein wichtiger Teil der Therapie und gibt uns die Möglichkeit, einander kennenzulernen. Es dauert 50 Minuten und wird wie eine reguläre Therapieeinheit mit € 95,- verrechnet.
Sie können in Ruhe erzählen, was Sie zu mir führt, was Sie derzeit beschäftigt und was Sie sich von einer Psychotherapie wünschen. Gleichzeitig ist Raum für Ihre Fragen sowie für die Klärung der organisatorischen Rahmenbedingungen.
Vor allem aber geht es darum, einen ersten Eindruck voneinander zu bekommen: Fühlen Sie sich bei mir wohl und verstanden? Können Sie sich vorstellen, sich mir anzuvertrauen und gemeinsam mit mir zu arbeiten?
Denn eine vertrauensvolle therapeutische Beziehung ist eine wichtige Grundlage für unseren gemeinsamen Weg.
Dauer & Kosten
Eine Psychotherapie-Einheit dauert 50 Minuten und kostet € 95,-
Das Honorar ist nach Erhalt der Rechnung zu überweisen.
Eine Teilrefundierung durch die Krankenkassa ist möglich.
Folgende Beträge werden von der Krankenkassa pro Psychotherapie-Einheit refundiert:
ÖGK (vormals GKK): € 33,70
SVS (vormals SVA- und SVB-Versicherte): € 50,-
BVAEB (vormals BVA- und VAEB-Versicherte): € 50,20
Krankenfürsorgeanstalt der Bediensteten der Stadt Wien (KFA): € 36,-
Sozialtarife sind unter bestimmten Umständen sowie je nach Verfügbarkeit eines freien Platzes möglich.
Absageregelung
Psychotherapie-Frequenz
Psychotherapie ist ein Heilverfahren, dessen Verlauf und Erfolg von verschiedenen Faktoren beeinflusst werden. Ein wichtiger Bestandteil ist die regelmäßige Wahrnehmung der vereinbarten Termine, da längere oder wiederholte Unterbrechungen den therapeutischen Prozess erschweren können.
Je nach persönlicher Situation, Anliegen und Bedarf finden die Therapiesitzungen in der Regel wöchentlich oder 14-tägig statt.
Den jeweils nächsten Termin vereinbaren wir gemeinsam am Ende einer Sitzung.
Verschwiegenheit
Die Verschwiegenheit ist eine wesentliche Grundlage der Psychotherapie und schafft einen geschützten Raum, in dem Sie offen über das sprechen können, was Sie beschäftigt.
Als Psychotherapeutin bin ich gemäß § 45 Psychotherapiegesetz 2024 (PThG 2024), BGBl. I Nr. 49/2024, gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Im Gesetz heißt es dazu:
„… sind zur Verschwiegenheitspflicht über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes oder im Rahmen der psychotherapeutischen Leistung anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet. Dies gilt über den Tod der bzw. des Berufsangehörigen sowie der Patientin bzw. des Patienten hinaus.“
Alles, was Sie mir im Rahmen unserer therapeutischen Arbeit anvertrauen oder was mir dabei bekannt wird, wird somit vertraulich behandelt.